Hafenbehörde

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) nimmt die hafenbehördlichen Aufgaben im Auftrag der Stadt Köln gemäß § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Hafenverordnung wahr. Die Hafenbehörde ist zuständig für Ordnung und Sicherheit im Hafen.

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Die Kölner Häfen werden durch die RheinCargo GmbH und Co. KG betrieben, die zur HGK-Gruppe gehört. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der RheinCargo.

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Die Hafenbehörde überwacht unter anderem die Einhaltung folgender Gesetze und Verordnungen:

  • Allgemeine Hafenverordnung (AHVO) Nordrhein-Westfalen
  • Hafenverordnung für den Regierungsbezirk Köln
  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Straßenverkehrsordnung

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Haben Sie eine Anfrage bezüglich eines Schwerlasttransports? Sollten Sie bereits eine Anfrage über das System Vemags gestellt haben, bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Ihre Anfrage wird über das Vemags System zeitnah beantwortet. 

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